Abstandsmessverfahren
Abbildung 11: Standbild aus der
Videoaufzeichnung einer „VKS“- Messanlage im Auswerteprogramm beim
Sachverständigen Olaf NeidelBei Abstandsmessverfahren von
Brücken herunter („VKS“, „JVC-Piller“, „VAMA“) werden anhand der auf die
Fahrbahn aufgebrachten Markierungen des Messbereichs in Verbindung mit den
in das Video eingeblendeten Zeiten Geschwindigkeiten oder zeitliche Abstände
zwischen den Fahrzeugen ermittelt. Insbesondere die Ergebnisse der letzten
50 m im Beobachtungsbereich sind Basis für den entsprechenden Tatvorwurf.
Dies erscheint jedoch im Hinblick auf die heutige Verkehrsdichte nicht mehr
„fair“, denn die Anzahl der Fahrzeuge ist in den einzelnen Fahrspuren derart
groß, dass der geforderte Abstand von einem halben Tachowert tagsüber eher
nicht einzuhalten ist.
Insofern sind besonders Messungen zu
untersuchen, bei denen nachweislich das voraus fahrende Fahrzeug abgebremst
hat und dies nicht nur über eine Strecke von 50 m, sondern über weitere
Wegstrecken bis zu mindestens 300 m. Darum muss der Abstandsverstoß anhand
der Videoaufzeichnung auch im sogenannten Fernbereich (300 m) nachzuweisen
sein. Ein Sachverständiger kann ein Video dahingehend sehr detailliert
auswerten.