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Lasermessverfahren

Alle angewandten Handlasermessgeräte (z.B. „Riegl FG 21 P“, „Laser Patrol“, „Laveg“), Messgeräte mit aufgesetzter Video- oder Fotoeinrichtung („Leivtec XV 2“, „Leivtec XV 3“) oder das Messgerät „Vitronic PoliScanspeed“ werden unter dem Begriff Laserbasierte Messgeräte zusammen gefasst.

Die Messwertbildung funktioniert über eine Weg-Zeit-Berechnung, wenn infrarotes Licht mit Lichtgeschwindigkeit vom entsprechenden Messgerät ausgesandt wird, sich an einem beweglichen Objekt reflektiert und wieder vom Messgerät empfangen wird. Das Maß der Laufzeitänderung bestimmt die Höhe des Messwertes.

Der Messwert an sich kann in seiner Höhe nicht durch Regen, Dunkelheit, Verwackeln oder sich bewegenden Hintergrund (Bewuchs) beeinflusst werden, sondern es kommt gerade bei den Handlasermessgeräten ohne Sachbeweis darauf an, dass der Messwert eindeutig und zweifelsfrei dem jeweils anvisierten Fahrzeug zugeordnet werden kann.

Insofern sollte bei Messungen mit Handlasermessgeräten, auf die eine Anhaltung der Polizei erfolgt, immer darauf geachtet werden, ob sich außer dem gemessenen Fahrzeug noch andere Fahrzeuge, daneben, davor oder dahinter befunden haben. Oder ob sich das gemessene Fahrzeug gerade in einem Überholvorgang befunden hat, selbst überholt wurde oder an der Anhaltestelle viele Fahrzeuge gleichzeitig angehalten wurden. Bei diesen Verkehrssituationen zum Zeitpunkt der Messung muss eine eindeutige Messwertzuordnung zum gemessenen Fahrzeug grundsätzlich angezweifelt werden, auch vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel beim „Riegl FG 21 P“ ab einer Messentfernung von ca. 350 m die wirksame Fläche des Messstrahls über die üblichen Konturen eines PKW hinaus wirkt und somit andere Fahrzeuge als das Anvisierte gemessen werden konnten. Insofern lohnt sich eine Bewertung der jeweiligen Verfahren mit Handlasermessgeräten.

Die reine Messung kann vom Fahrer nicht wahrgenommen werden.
Bei den „eivtec“- Geräten „XV 2“ und „XV3“ wird gegenüber den Handlasermessgeräten ein Video oder ein digitales Foto gefertigt, dessen Auswertekriterien eindeutig in der Bedienungsanleitung formuliert sind und wenig Anlass von technischen Einwänden gegen die Beanzeigung der Messergebnisse geben.

Lasermessverfahren Radarkontrolle

Abbildung 6: Messgerät „Leivtec XV 2“ (Bild Hersteller) und Messbild einer „Leivtec XV 3“- Messanlage)

 

Lasermessverfahren

Abbildung  SEQ "Abbildung" \*Arabic 7 und 8: Messgerät "Riegl FG 21 P" und Blick durch die Visiereinrichtung (Bilder Olaf Neidel)
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